Weinbaurechtliche Zulassung
Im Juni 2022 war es so weit, WeinBüro wurde der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und der Weinkontrolle Rheinland-Pfalz vorgeführt. Im Anschluss an die Präsentation und „durchspielen” einiger Beispiele wurde WeinBüro aufgrund seines soliden Auftritts sofort die uneingeschränkte Zulassung zur Führung von Weinkonten erteilt.
Sie können die Software somit nun für die offizielle Führung von Flaschenweinkonten (mit Erstellung von Geschäftspapieren, Rechnungen) und Fassweinkonten (ohne Erstellung von Papieren, Begleitschein, …) nutzen. In Rheinland-Pfalz muss bei Nutzung der Software als offizielles Flascheinweinbuch oder Fassweinbuch dies der ADD gemeldet werden; in anderen Bundesländern entscheidet die Weinkontrolle von Fall zu Fall.